Häufige Fragen

Für die Verordnung genügt die Diagnose N94.3 (Prämenstruelle Beschwerden) nach ärztlicher Einschätzung. Eine weiterführende Diagnostik ist nicht Voraussetzung für die Ausstellung des Rezepts. Bitte dokumentieren Sie die Diagnose in Ihrem Praxisprogramm, das schützt Sie im Fall einer Wirtschaftlichkeitsprüfung vor Regress.

Sie unterstützt Ihre Patientin dabei, Symptome strukturiert zu erfassen und Muster im Zyklus zu erkennen. Darauf aufbauend vermittelt sie Lebensstilanpassungen, Orientierungswissen und Übungen, welche die Selbstwirksamkeit stärken und ganz praktisch, als Ergänzung zu Ihrer Behandlung, im Alltag unterstützen.

Für Patientinnen mit der Diagnose PMS/PMDS (N94.3), die aktiv an ihren Beschwerden arbeiten möchten, unabhängig vom Schweregrad. Patientinnen, die z. B. fragen „Was kann ich selbst tun?“ oder „Kann ich über die Ernährung etwas verändern?“ nutzen die App erfahrungsgemäß besonders motiviert und konsequent.

Sie unterstützt Ihre Patientin dabei, Symptome strukturiert zu erfassen und Muster im Zyklus zu erkennen. Darauf aufbauend vermittelt sie Lebensstilanpassungen, Orientierungswissen und Übungen, welche die Selbstwirksamkeit stärken und ganz praktisch, als Ergänzung zu Ihrer Behandlung, im Alltag unterstützen.

Nein, die isi-App ersetzt keine Diagnostik, Medikation oder Psychotherapie, sie ergänzt Ihre Behandlung durch strukturierte Selbsthilfe: Ihre Patientin lernt, Zusammenhänge zu verstehen, Beschwerden aktiv zu beeinflussen und mit wissenschaftlich fundierten Strategien selbstwirksam durch den Alltag zu gehen.

Ja. Die isi-App wurde im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie untersucht, deren Ergebnisse vom BfArM geprüft wurden. Aufgrund nachgewiesener positiver Versorgungseffekte ist sie (vorläufig) als DiGA zugelassen.

Nein. Die Verordnung erfolgt budgetneutral und außerhalb Ihres Arznei- und Heilmittelbudgets.

Per Muster 16, oder alternativ mit einer formlosen schriftlichen Diagnosebestätigung (ICD-10 N94.3). Auch mit dieser Bestätigung kann Ihre Patientin die DiGA eigenständig bei ihrer Krankenkasse beantragen. Jede Freischaltung gilt für 90 Tage (ein Quartal); für die weitere Nutzung ist eine erneute Verordnung nötig.

Ein kurzer Hinweis reicht: „Die isi-App kann Ihnen helfen, Ihre Beschwerden besser zu verstehen und im Alltag gezielt gegenzusteuern. Ich verordne Ihnen die App, den Rest erklärt Ihnen die App selbst.“

Als zugelassene DiGA erfüllt die isi-App die Anforderungen des BfArM an Datenschutz und Informationssicherheit (u. a. DSGVO-konforme Verarbeitung der Gesundheitsdaten).